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Prüfungen zum Fachkundenachweis Seenotsignalmittel nach SprengV sind seit Januar 2008 wieder möglich!
Ab Januar 2008 wird der Erwerb des Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel nach §1 Abs. 3 Erste SprengV wieder möglich sein.
Nach mittlerweile 3-jähriger Wartezeit hat uns das Kompetenzcenter Führerscheinwesen/Ausbildungsstätten des DMYV mitgeteilt, daß die Prüfungen für Seenotsignalmittel vom Waffenrecht getrennt und einzeln durchgeführt werden. Nach der Sicherheitskonferenz in Jahre 2006 und der jetzt angedachten Sicherheitskampagne für die Sportschifffahrt war es nicht weiter hinnehmbar, den Skippern den Erwerb von Seenotsignalmitteln zu verwehren.
Das Kompetenzcenter hat einen Fragenkatalog mit 60 Fragen und die entsprechenden Fragebögen entwickelt und mit dem zuständigen Referat des Bundesministeriums des Innern abgestimmt.
Die Prüfung wird von den Prüfungskommissionen des DMYV und DSV für die Sportboot-Führerscheine abgenommen.
Quelle: DMYV
Die Prüfungsunterlagen finden Sie unter DMYV und DSV zum Download, je nachdem, bei welcher Kommission Sie die Prüfung ablegen.
Kontakt
Stand: 16.09.2024
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BFS
G.
DIETZ
2005
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