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Prüfungen zum Fachkundenachweis Seenotsignalmittel nach SprengV sind seit Januar 2008 wieder möglich!
Ab Januar 2008 wird der Erwerb des Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel nach §1 Abs. 3 Erste SprengV wieder möglich sein. Eine Prüfung nach dem Waffenrecht zum Erwerb einer Signalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und der dazugehörigen Munition steht momentan noch aus und kann auf Grund der zur Zeit geltenden rechtlichen Situation auch weiterhin nicht abgenommen werden.
Nach mittlerweile 3-jähriger Wartezeit hat uns das Kompetenzcenter Führerscheinwesen/Ausbildungsstätten des DMYV mitgeteilt, daß die Prüfungen für Seenotsignalmittel vom Waffenrecht getrennt und einzeln durchgeführt werden. Nach der Sicherheitskonferenz in Jahre 2006 und der jetzt angedachten Sicherheitskampagne für die Sportschifffahrt war es nicht weiter hinnehmbar, den Skippern den Erwerb von Seenotsignalmitteln zu verwehren.
Das Kompetenzcenter hat einen Fragenkatalog mit 60 Fragen und die entsprechenden Fragebögen entwickelt und mit dem zuständigen Referat des Bundesministeriums des Innern abgestimmt.
Die Prüfung kann momentan nur von den Prüfungskommissionen des DMYV und DSV für die Sportboot-Führerscheine.
Quelle: DMYV
Die Prüfungsunterlagen finden Sie unter DMYV und DSV zum Download, je nachdem, bei welcher Kommission Sie die Prüfung ablegen.
Alle Kursteilnehmer der Bootsfahrschule Dietz, die im Zeitraum der Aussetzung der alten Prüfung einen Kurs belegt hatten und keinen Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel machen konnten, können nach Terminvereinbarung kostenlos einen Kurs für den "Fachkundenachweis Seenotsignalmittel nach SprengV" belegen und dann die Prüfung machen (Prüfungsgebühr ca. 20,-- Euro, zu zahlen an die Prüfungskommission).
Kontakt 
Stand: 28.09.2023
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by
BFS
G.
DIETZ
2005
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