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Prüfungstermine Nordbayern/Südbayern als PDF-Datei
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate - SRC
Allgemeines Funkbetriebszeugnis Longe Range Certificate - LRC
Binnenschifffahrtsfunkzeugnis - UBI
bzw. die Links an der rechten Seite!
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Allgemeine Informationen
Zum 01.01.2003 wurden für die Sportschifffahrt neue Sprechfunkzeugisse eingeführt. Die bisherigen Zeugnisse behalten Ihre Gültigkeit und müssen
nicht
umgeschrieben werden, solange man in im Sportbootbereich bleibt. Bei einem Wechsel in die Berufschifffahrt sind die bisherigen
UKW-Betriebszeugnisse I u. II,
sowie das
Allgemeine Betriebszeugnis
nur für 5 Jahre gültig. Inhaber des
UKW-Betriebszeugnisses II
können noch mit einer Zusatzprüfung für Englisch auf das neue
"Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis"
(Short Range Certificate = SRC)
mit weltweiter Geltung aufstocken. Für den Binnenschifffahrtsfunk muß seit dem 01.01.2003 eine eigene Prüfung für das
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (= UBI) abgelegt werden.
Wieso Sprechfunk und Sprechfunkzeugnisse?
Zur modernen Sicherheitsausrüstung einer Yacht gehört heutzutage auch eine dem Fahrtgebiet entsprechende Funkanlage. Bei den meisten Charteryachten sind diese Anlagen vorhanden und teilweise sogar vorgeschrieben. Der eigenen Sicherheit zuliebe und damit man die Anlage im Notfall auch richtig bedienen kann, ist vom Gesetzgeber das entsprechende Sprechfunkzeugnis vorgeschrieben. Für die Zukunft sollen Sprechfunkgeräte generell vorgeschrieben werden. Damit wird auch ein entsprechendes Funkzeugnis benötigt
ACHTUNG! ACHTUNG! ACHTUNG!
In manchen Ländern wird neben dem jeweiligen Sportbootführerschein das Sprechfunkzeugnis schon heute vom Gesetzgeber zur Voraussetzung gemacht, damit man eine Charteryacht fahren darf!
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Stand: 05.12.2024
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G.
DIETZ
2005
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